Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Abonnement-Angebote der verlag moderne industrie GmbH und das Internetangebot unter der Domain mi-connect.de sowie sonstiger Domains oder Subdomains von mi-connect.de, wie z. B. produktion.de, fluid.de etc. (nachfolgend „Internetangebot“ genannt), soweit nicht unter den jeweiligen Subdomains speziellere, dann jeweils vorrangig herrschende AGB gelten. Vertragspartner des Kunden ist verlag moderne industrie GmbH, mi connect, Justus-von-Liebig-Str. 1, 86899 Landsberg am Lech, Geschäftsführer: Moritz Warth. Amtsgericht Augsburg HRB 22121 (nachfolgend „Verlag“ oder „uns“ oder „wir“ genannt). Die verlag moderne industrie GmbH ist ein Unternehmen des Süddeutschen Verlages, München, einem Tochterunternehmen der Südwestdeutschen Medienholding, Stuttgart. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlag und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Ihnen“ oder „Sie“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden vom Verlag nicht ausdrücklich abgelehnt wurden. Im Verkehr mit Buchhändlern gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen buchhändlerischen Verkehrsordnung und, soweit sich diese und die Bedingungen nicht widersprechen, ergänzend diese Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Wir behalten uns vor diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Soweit im Rahmen des Internetangebots ersichtlich Online-Dienste durch Kooperationspartner erbracht werden, kommen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen vorrangig zur Geltung.

§ 2 Vertragsschluss

Die vom Kunden durch Anklicken des Bestellbuttons übersandte Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei uns aufgeben hat, erhält der Kunde eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Ausführung durch uns, d. h. bei körperlichen Zeitschriften (z. B. Printmagazine), Inhalten und Produkten durch den Versand der Ware, bei unkörperlichen Zeitschriften, Inhalten und Produkten durch Bereitstellen der unkörperlichen Zeitschrift, des unkörperlichen Inhalts und/oder Produkts zum Download.

§ 3 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die

Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an

verlag moderne industrie GmbH
mi connect
Justus-von-Liebig-Str. 1
86899 Landsberg
Tel. +49 8191 125-333
Fax: +49 8191 125-599
E-Mail: leserservice(at)mi-connect(dot)de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular unter https://swmh-datenschutz.de/mi-connect verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

verlag moderne industrie GmbH
mi connect
Justus-von-Liebig-Str. 1
86899 Landsberg
Tel. +49 8191 125-333
Fax: +49 8191 125-599
E-Mail: leserservice(at)mi-connect(dot)de

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung –

Hinweise
(1) Sofern Sie ein Zeitschriften-Abonnement (Print-Ausgabe) bestellt haben, verzichten wir auf die Rücksendung der von Ihnen bereits erhaltenen Hefte. Zwingend ist die Rücksendung bereits erhaltener Prämien. Die Rechte aus der vorstehenden gesetzlichen Widerrufsbelehrung bleiben hiervon unberührt.

(2) Bei der Bestellung von digitalen Inhalten (wie z.B. E-Paper, Apps) erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, sofern Sie bei der Bestellung ausdrücklich zustimmen, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird und dass Ihnen bekannt ist, dass Sie durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Besondere Hinweise für die Ausübung des Widerrufsrechts bei gemeinsamer Bestellung von Print- und E- Paper-Abonnement:
Wenn Sie in Verbindung mit einem Zeitschriften-Print-Abonnementvertrag ein entgeltliches E-Paper- Abonnement bestellt haben, ist nur der gleichzeitige Widerruf des gesamten Angebots (Print und E-Paper) möglich. Das heißt: Widerrufen Sie den Vertrag über den Zeitschriften-Abonnementvertrag, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des E-Paper-Abonnements.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement- Verträgen,
  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn die verlag moderne industrie GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die verlag moderne industrie GmbH verlieren.

§ 4 Preise und Lieferung

(1) Es gelten die jeweils gültigen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Unsere Preise sind Endpreise in Euro. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Wenn wir Ihnen unsere Ware in einen anderen Mitgliedstaat der EU liefern und Sie uns Ihre Umsatzsteuer Ident Nummer mitteilen, können wir zu Nettopreisen fakturieren. Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.

(2) Die bestellte Ware liefern wir an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Tage vorher) bei dem Verlag eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Kunden über. Es gilt § 447 BGB. Für die Kosten der Übergabe, Abnahme und Versendung gilt § 448 BGB. Beschädigungen auf dem Transportweg sind nicht beim Verlag, sondern bei den Transportpersonen zu reklamieren und dem Verlag sodann mitzuteilen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Soweit während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der erhöhte Bezugspreis vom Zeitpunkt der nächsten Rechnungsstellung an zu entrichten. Der vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in den abonnierten Titeln angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der ermäßigte Bezugspreis für Studentinnen und Studenten kann nur nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung eingeräumt werden. Diese muss uns spätestens 14 Tage nach Eingang der Bestellung vorliegen. Wir behalten uns vor, jährlich einen Nachweis zu erbitten, um überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen für die Sonderkonditionen weiterhin vorliegen.

(2) Lieferungen erfolgen gegen offene Rechnungen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei Bezahlung per Rechnung geht diese dem Kunden zu Beginn der jeweils vereinbarten Zahlungszeiträume zu. Alternativ dazu kann der Käufer der verlag moderne industrie GmbH ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 6 Tage verkürzt und ist Bestandteil der Rechnung. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die verlag moderne industrie GmbH verursacht wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung den Liefervertrag fristlos zu kündigen. Der Verzögerungsschaden einschließlich der Mahnkosten geht zu Lasten des Abonnenten.

§ 6 Abonnement und Kündigung

Für Abonnementkündigungen gilt eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Die Abbestellung ist schriftlich an den Verlag zu richten. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Der Verlag haftet für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden; der Verlag haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Vertrag und haftet nicht für deliktische Ansprüche, die auf leichter Fahrlässigkeit des Verlages beruhen. Die vor genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

§ 8 Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die verlag moderne industrie GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der verlag moderne industrie GmbH, die unter https://www.mi-connect.de/datenschutz/ eingesehen werden, enthalten.

§ 9 Schlussbestimmungen

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Anbieter und den Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB den gesetzlichen Regelungen widersprechen und unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Außergerichtliche Online-Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show[&]lng=DE Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

 

Stand: Juli 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autorenbeiträge

 

Die verlag moderne industrie GmbH nutzt und entwickelt die Publikationsformen für alle modernen Kommunikationstechniken, wie z.B. e-paper. Dies gehört zum redaktionellen Kerngeschäft eines Fachverlages und ist unerlässlich, damit die Wettbewerbsposition und die Zukunft der verlag moderne industrie GmbH – und damit auch ihrer Autoren – gesichert werden.

Wir erlauben uns deshalb, darauf hinzuweisen, dass mit Annahme der Artikel bzw. jeder Honorarzahlung die Einräumung folgender umfassender, ausschließlicher, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkter Nutzungsrechte abgegolten ist: das Printmediarecht1, das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung und Übersetzung2, das Recht für Werbezwecke3, das Recht der elektronischen/digitalen Verwertung4, und der Datenbanknutzung5 sowie das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte auch auf Dritte6 übertragen zu können.

Erklärung:

1Printmediarecht: Die verlag moderne industrie GmbH darf das Werk ganz oder in Teilen in körperlicher Form im In- und Ausland in allen Printtiteln und -ausgaben der verlag moderne industrie GmbH sowie für oder in Printmedien aller Art nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Vermietungsrecht, das Verleihrecht und das Archivierungsrecht.

2Bearbeitungsrecht: Das Werk darf in andere Sprachen übersetzt, bearbeitet (z.B. Layoutänderungen, Endredaktion) und insbesondere auch gekürzt werden.

3Werberecht: Die verlag moderne industrie GmbH ist befugt, das Werk zu (eigenen) Werbezwecken abzudrucken, im Rundfunk und Fernsehen zu senden, in Online-Medien zu präsentieren und auf sonstige Weise wiederzugeben.

4Recht der elektronischen/digitalen Verwertung: Die verlag moderne industrie GmbH darf das Werk digitalisiert oder nicht digitalisiert erfassen, auf Datenbanken mit anderen Werken und Beiträgen vereinen und kombinieren und auf allen bekannten Speichermedien speichern. Ferner darf das Werk in jeder beliebigen Form, auch interaktiv, auf elektronischem Wege nutzbar gemacht (z.B. e-paper), auf beliebigen Daten-, Bild- oder Tonträgern, beispielsweise CD-ROM, CD und DVD, vervielfältigt und eigenständig vermarktet oder verbreitet werden. Erlaubt ist insbesondere die Nutzung in Online-Diensten (z.B. Tele- und Mediendiensten), Internet, Film, Rundfunk, Video, in und aus Datenbanken, Telekommunikations-, Mobilfunk, Breitband- und Datennetzen sowie für elektronische Pressespiegel, gleichgültig, mit welcher Technik die Übertragung auf vorhandene mobile und stationäre Endgeräte erfolgt.

5Datenbankrecht: Das Werk darf digitalisiert erfasst und auf allen derzeit bekannten Speichermedien gemeinsam mit anderen Materialien gespeichert, bearbeitet, mit einer Retrieval-Software versehen und auf beliebige Datenträger gespeichert werden. Diese Datenträger dürfen in beliebiger Form vervielfältigt werden. Außerdem ist es erlaubt, das Werk im Wege der Datenfernübertragung (download) auf die Rechte Dritter zu übertragen und Ausdrucke von Papierkopien durch Endnutzer zu gestatten.

6Drittverwertungsrecht: Der verlag moderne industrie GmbH wird das Recht eingeräumt, die vorgenannten Nutzungsrechte auch auf Dritte zu übertragen und den Dritten zu ermächtigen, diese Nutzungsrechte wiederum weiter zu übertragen, gegebenenfalls auch mit der Maßgabe, abermals Drittverwertungsrechte einräumen zu können usw. Der Urheber ist nach dem Erscheinen des Beitrages in den vmi-Zeitschriften frei, ebenfalls Drittverwertungsrechte einzuräumen.

Ihre Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere Ihr Recht, Entstellungen, andere Beeinträchtigungen oder Nutzungen zu verbieten, die geeignet sind, Ihre berechtigten geistigen und persönlichen Interessen am Werk zu gefährden, verbleiben natürlich bei Ihnen.

7Datenschutz: Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Die verlag moderne industrie GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten des Autors. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der verlag moderne industrie GmbH, die unter www.mi-connect.de/datenschutz eingesehen werden können, enthalten.

8Außergerichtliche Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

 

Stand: Juli 2020

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Beilagen, Digital- und Online-Werbemittel

 

§ 1 Geltung, Ausschließlichkeit

  1. Für die Annahme und die Veröffentlichung aller Werbeaufträge sowie Folgeaufträge gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des Verlages, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausgeschlossen.
  2. Diese AGB gelten sinngemäß für Beilagenaufträge. Diese werden vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung eines Musters angenommen.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss

  1. Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel eines Werbungstreibenden oder sonstigen gewerblichen Inserenten in einem Werbeträger (Print/Digital) zum Zweck der Verbreitung.
  2. Aufträge für Werbemittel können persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler.
  3. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages zustande. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste.
  4. Der Verlag ist berechtigt, Aufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, nach pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom deutschen Presse- oder Werberat in einem Beschwerde- verfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Beitrags erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Der Verlag wird die Ablehnung unverzüglich nach Kenntniserlangung der betreffenden Inhalte mitteilen.

§ 3 Vertragsabwicklung

  1. Aufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, beginnend mit der ersten Schaltung (Veröffentlichung) des Werbemittels.
  2. Alle für die Werbemittel erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien („Vorlagen“) stellt der Auftraggeber dem Verlag vollständig, fehler- und virenfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend rechtzeitig zur Verfügung. Werden Vorlagen digital (z. B. per CD-ROM oder E-Mail) an den Verlag übermittelt, sind sie nur mit geschlossenen Dateien zu übertragen, also mit solchen Dateien, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Werbemitteln, die mit offenen Dateien (z. B. unter InDesign, Illustrator, Photoshop gespeicherte Dateien) übermittelt werden. Zusammengehörende Dateien sind vom Auftraggeber in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern. Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen hat der Auftraggeber gleichzeitig ein Farb-Proof und ein Proof- bzw. Messprotokoll mitzuliefern. Ansonsten bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Farbabweichungen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Vorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des Verlags über. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller zugesandten Unterlagen endet drei Monate nach Veröffentlichung des jeweiligen Auftrags. Für Digitalwerbung hat der Auftraggeber Daten entsprechend der Vorgaben des Verlages anzuliefern.
  3. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
  4. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Werbemittelbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels.
  5. Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Werbemittel ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redakti- onellen Teil unterscheiden. Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel, die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich als Werbung zu kennzeichnen.
  6. Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, diese kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen.
  7. Aufträge können nur rechtzeitig, für Printwerbung, Beilagen und Beihefter spätestens zum Anzeigen- schlusstermin, für Digitalwerbung bis zwei Wochen vor der geplanten Veröffentlichung und schriftlich, per Telefax oder E-Mail gekündigt werden. Sofern dem Verlag die Kündigung form- und fristgerecht zugeht, entfällt der Anspruch des Verlages auf die insoweit vereinbarte Vergütung. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Verlag kann jedoch die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Geht dem Verlag die Kündigung nicht form- oder fristgerecht zu, so hat der Verlag Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, jedoch unter Anrechnung der tatsächlich ersparten Aufwendungen.
  8. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Werbemittels verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung des Werbemittels frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Werbemittel die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Entscheidung z. B. zum Abdruck einer Gegendarstellung oder Berichtigung aufgrund des geschalteten Werbemittels verpflichtet, hat der Auftraggeber diese Veröffentlichung nach der gültigen Preisliste zu bezahlen.
  9. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Aufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Preisminderung

  1. Der Preis für die Veröffentlichung eines Werbemittels richtet sich nach der im Zeitpunkt der Auftrags- erteilung gültigen Preisliste. Für redaktionell gestaltete Werbemittel, Beilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektive sowie Werbemittel, die nach Anzeigenschluss in Auftrag gegeben werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen. Preisänderungen für erteilte Aufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mit- teilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
  2. Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur dem Auftraggeber und nur für die innerhalb eines Jahres geschalteten Werbemittel gewährt („Anzeigenjahr“). Wiederholungsrabatte gelten nur innerhalb eines Anzeigenjahres. Die Frist beginnt mit der Schaltung des ersten Werbemittels, wenn nicht anders vereinbart.
  3. Bei Erweiterung des Auftrages entsteht ein Anspruch auf rückwirkenden Rabatt, sofern der Grundauftrag rabattfähig war. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Anzeigenjahres geltend gemacht wird. Erreicht ein Auftrag nicht das vorhergesehene Auftragsvolumen, so wird der zu viel gewährte Preisnachlass nachträglich in Rechnung gestellt.
  4. Auftragsrechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die sog. Pre-Notificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf vier Tage verkürzt. Der Verlag hat das Recht, seine Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten. Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Auftraggeber fällig gestellt werden. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Werbemittel abweichend von einem vereinbarten Zahlungsziel von einer Vorauszahlung und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Fehlerhafte Rechnungen können vom Verlag innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden.
  5. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.
  6. Bei Aufträgen aus dem Ausland, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Steuerpflicht des Anzeigenauftrags bejaht.
  7. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Werbemittel ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Schaltung begin- nenden Anzeigenjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – falls eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittliche verkaufte (falls keine verkaufte vorhanden, die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn eine Auflage um mindestens 20 v. H. unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen des Werbemittels vom Vertrag zurücktreten konnte. Derartige Minderungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels.

§ 5 Mängelgewährleistung

  1. Für die Aufnahme von Werbemitteln in bestimmte Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet.
  2. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen und/oder Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Vorlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter oder verspäteter Veröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB oder der Preisliste nicht beachtet.
  3. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Druckschrift rekla- mieren. Bei fehlerhafter Wiedergabe des Werbemittels – trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Vorlagen und rechtzeitiger Reklamation – kann der Auftraggeber eine einwandfreie Ersatzschaltung (Nacherfüllung) verlangen, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnis- mäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei unwesentlichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels.
  4. Sind Mängel bei den Vorlagen nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Sind Mängel bei den Vorlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
  5. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Einhefter, Beilagen etc.) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten.

§ 6 Haftung, höhere Gewalt

  1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche wegen Verzugs, der Verletzung vertraglicher Pflichten oder gewerblicher Schutzrechte Dritter sowie aus unerlaubter Handlung. Dies gilt nicht, wenn der Verlag, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln oder leicht fahrlässig eine Vertragspflicht verletzen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, oder sich die Schadensersatzansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie ergeben. Haftet der Verlag dem Grunde nach, ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verlags, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet ist oder sich aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ergibt. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
  2. Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei; Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht.

§ 7 Rechteeinräumung

Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er räumt dem Verlag die für die zweckgemäße Nutzung des Werbemittels in den jeweiligen Werbeträgern erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein, insbesondere die jeweils erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zu öffentlichem Zugänglichmachen, Einstellen in einer Datenbank, Entnahme aus einer Datenbank und Bereithalten zum Abruf, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt eingeräumt und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in allen bekannten Formen von Werbeträgern.

§ 8 Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Die verlag moderne industrie GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der verlag moderne industrie GmbH, die unter https://www.mi-connect.de/datenschutz eingesehen werden können, enthalten.

§ 9 Außergerichtliche Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Kostenerstattung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Verlags.
  2. Der Auftraggeber hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen. 

 

Stand: August 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Cluster Industrie, Automotive und Veranstaltungen der mi connect verlag moderne industrie GmbH


 

0. Präambel

Das Cluster Industrie, Automotive und Veranstaltungen der Mediengruppe Süddeutscher Verlag umfasst die Unternehmen Hüthig Medien GmbH, Media-Manufaktur GmbH, Süddeutscher Verlag Veranstaltungen GmbH und verlag moderne industrie GmbH. Das Cluster bündelt die Kompetenzen für medien-übergreifende Plattformen (Print, Digital und Veranstaltungen) für seine Zielgruppen, um die beste Information Experience zu liefern.  

1. Veranstalter

Cluster Industrie, Automotive und Veranstaltungen der Mediengruppe Süddeutscher Verlag bestehend aus den Unternehmen:

  • Hüthig Medien GmbH, Heidelberg
  • Media-Manufaktur GmbH, Hannover
  • Süddeutscher Verlag Veranstaltungen GmbH und
  • verlag moderne industrie GmbH, beide Landsberg.

Mit der Durchführung dieser Veranstaltung beauftragtes Unternehmen („beauftragtes Unternehmen“):


mi connect

verlag moderne industrie GmbH
Justus-von-Liebig-Straße 1
86899 Landsberg
Tel.: +49 (0) 8191 / 125-1250
Fax: +49 (0) 8191 125-1250
info@mi-connect.de | www.mi-connect.de

2. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge und Vertragsangebote zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem jeweiligen Dritten („Teilnehmer“) im Zusammenhang mit sämtlichen Veranstaltungen des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten, Mitveranstalter (insbesondere im Zusammenhang mit deren Besuch, Vorbereitung und Durchführung, der Erbringung und Entgegenahme von veranstaltungsvorbereitenden oder veranstaltungsbegleitenden Dienstleistungen oder sonstigen Geschäftsbeziehungen, nicht jedoch Ausstellung und Sponsoring, vgl. Ziffer 6), gleich ob diese physisch (z.B. Messen und Kongresse; „Präsenzveranstaltungen“) oder digital bzw. virtuell (z.B. Webinare; „Digitalveranstaltungen“) oder als Mischform (z.B. Live Stream einer physisch stattfindenden Veranstaltung; „Hybridveranstaltungen“) stattfinden.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das beauftragte Unternehmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch in der widerspruchslosen Entgegennahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch das beauftragte Unternehmen maßgebend.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Teilnehmers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  6. Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

3. Vertragsabschluss

  1. Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird.
  2. Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen An meldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs-Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung.
  3. Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (einschließlich E-Mail) bestätigt.
     

4. Zahlungsbedingungen

Die von dem beauftragten Unternehmen berechneten Beträge sind ohne Abzug zu den auf den Rechnungen mitgeteilten Terminen unter Angabe der Rechnungsnummer zahlbar.
 

5. Foto- und Filmaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Foto- und Film- aufnahmen (im Folgenden Aufnahmen) gefertigt. Diese verwertet das beauftragte Unternehmen für Zwecke der Dokumentation der Veranstaltung sowie der Bewerbung von weiteren Veranstaltungen. Dazu werden die Aufnahmen im Nachgang auf Websites der Veranstalterunternehmen und in den gedruckten Programmen von weiteren Veranstaltungen veröffentlicht. Zu den vorstehenden Zwecken veröffentlichen die Veranstalterunternehmen die Aufnahmen auch in sozialen Netzwerken, wie LinkedIn, Xing und Twitter. Sofern Veranstaltungen mit ei- nem Mitveranstalter (siehe Ziffer 2) gemeinsam durchführt werden, gibt das beauftragte Unternehmen die Aufnahmen unter Umständen an diesen Veranstaltungspartner weiter. Darüber hinaus gibt das beauftragte Unternehmen die Aufnahmen jedoch nicht an Dritte weiter. Da Teilnehmer hier eine öffentliche Veranstaltung besuchen, gehen der Veranstalter und das beauftragte Unternehmen davon aus, dass aus Sicht des Teilnehmers keine generellen Gründe gegen die Fertigung von Aufnahmen sowie Verarbeitung dieser Aufnahmen zu den oben beschriebenen Zwecken sprechen. Sollte dies dennoch der Fall sein, wird der Teilnehmer hiermit gebeten, sich bitte umgehend vor Ort an den Infocounter zu wenden und dort den Widerspruch mitzuteilen. Der Teilnehmer wird hiermit in diesem Fall auch gebeten,– soweit Ihm möglich – auch selbst darauf zu achten, nicht fotografiert zu werden oder sich gerne auch direkt an den/die Fotograf*in zu wenden.
 

6. Ausstellung/Sponsoring

Die Konditionen der veranstaltungsbegleitenden Fachausstellung/des Sponsorings sind jeweils in veranstaltungsspezifischen Bedingungen geregelt.
 

7. Besondere Regelungen für Präsenzveranstaltungen

  1. Der Veranstaltungsort ist im jeweiligen Veranstaltungsprogramm bzw. der Website der Veranstaltung ausgewiesen.
  2. Anreisen und Übernachtungen sind vom Teilnehmer auf eigene Kosten selbst zu organisieren/zu buchen.
  3. Der Teilnehmer muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket oder sonst vorgesehene Einlassberechtigung vorweisen. Da die Zugangsberechtigung personengebunden ist, kann der Teilnehmer auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird dem Teilnehmer Einlass gewährt, erhält er ein nicht über tragbares Abzeichen (z. B. ein Event-Badge oder ein Wrist-Band), das er während der jeweiligen Veranstal tung bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.
  4. Das beauftragte Unternehmen behält sich das Recht vor, Teilnehmern den Einlass zu verwehren, sofern sie gegen die Hausordnung verstoßen oder aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Veranstaltungsräume gebracht werden. Bei den Veranstaltungen übt das beauftragte Unternehmen das Hausrecht aus. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstal- tungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veran staltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush-/Guerilla-Marketing-Maßnahmen kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche gegen den Teilnehmer bleiben unberührt.

 

8. Besondere Regelungen für Digitalveranstaltungen

  1. Die Teilnahme an Digitalveranstaltungen setzt die Nutzung des Digitalangebots des beauftragten Unternehmens voraus.
  2. Der Teilnehmer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung zum Digitalangebot angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Die Nutzungsberechtigung des Internetangebotes gilt nur für den Teilnehmer persönlich und ist nicht übertragbar. Die Zugangsdaten sind durch den Teilnehmer sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Teilnehmer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich und haftet für etwaige von ihm zu vertretende Schäden im Falle des Missbrauchs. Das beauftragte Unternehmen behält sich vor, den Zugang zum Digitalangebot bei Verstößen gegen diese AGB (insbesondere wegen falscher Angaben bei oder nach der Registrierung und/oder unbefugter Weitergabe oder Offenlegung der Zugangsdaten) oder Hacking (insbesondere des Passwortes), zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder dem Teilnehmer den Zugang mit sofortiger Wirkung oder mit im eigenem Ermessen stehender Frist endgültig zu entziehen und/oder den Vertrag zur Nutzung des Digitalangebotes außerordentlich und fristlos zu kündigen.
  3. Das beauftragte Unternehmen ist frei in der Gestaltung der Inhalte und jederzeit berechtigt, das Digitalangebot zu ändern, einzuschränken, zu erweitern, oder ganz einzustellen. Das beauftragte Unternehmen ist bei der Erbringung ihrer Leistung frei, diese auch durch Dritte nach eigener Wahl zu erbringen.
  4. Das Digitalangebot beruht teilweise auf Inhalten von Mitveranstaltern, Kooperationspartnern, Sponsoren und Ausstellern des beauftragten Unternehmens, u.a. können für die Aufzeichnungen und Liveübertragungen externe Sprecher und Moderatoren eingesetzt werden. Das beauftragte Unternehmen übernimmt keine Haftung - weder ausdrücklich noch stillschweigend - für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Aktualität sowie für die Brauchbarkeit der Inhalte des Internetangebots für den Teilnehmer.
  5. Das Digitalangebot ist nicht an Personen in Ländern gerichtet, die das Vorhalten bzw. den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, sich über etwaige Beschränkungen vor Aufruf dieser Webseiten zu informieren und diese einzuhalten.
  6. Der Teilnehmer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Digitalangebots technisch nicht zu realisieren ist. Das beauftragte Unternehmen bemüht sich jedoch, das Digitalangebot möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von dem beauftragten Unternehmen stehen, können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Internetangebots führen. Die Abwicklung des Internetangebots erfolgt mit marktüblicher Software. Maßgeblich sind die angegebenen Softwarevoraussetzungen bei der Anmeldung. Das beauftragte Unternehmen hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und fehlerfreie technische Voraussetzungen dieser Software.

 

9. Besondere Regelungen für Hybridveranstaltungen

Für Hybridveranstaltungen gelten die besonderen Regelungen für Präsenzveranstaltungen (Ziffer 7) und für Digitalveranstaltungen (Ziffer 8) entsprechend.

 

10. Referenten; Urheberrechte

  1. Referenten können auf Grund besonderer unvorhersehbarer Gründe durch andere ersetzt werden, die eine vergleichbare themenbezogene Qualifikation aufweisen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Referenten besteht nicht. Ein Anspruch auf Stornierung oder Rückerstattung der Kosten besteht in den vorgenannten Fällen nicht.
  2. Vorträge auf der Veranstaltung werden grundsätzlich in Deutsch oder Englisch gehalten. Anderssprachige Vorträge werden in Englisch und/oder Deutsch übersetzt. Die entsprechenden Veranstaltungsdokumentationen folgen dieser Regel. Ein Anspruch auf Dolmetschen/Übersetzen besteht nicht.
  3. Die veranstaltungsbezogenen Inhalte, insbesondere Vorträge und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich zu eigenen Zwecken des Teilnehmers zulässig. Eine Weitergabe von Inhalten des Internetangebots an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.
  4. Eine über den jeweiligen Vertragszweck hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte gleich welcher Art, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Wiedergabe in unkörperlicher Form (Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. Vortrag, Aufführung und Vorführung, öffentlicher Zugänglichmachung, Sendung, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger, Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung) sowie Aufzeichnung, Digitalisierung, Speicherung - gleich in welcher Form und auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung - ist unzulässig.
  5. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten der Vorträge und Dokumentationen übernimmt das beauftragte Unternehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung.

 

11. Stornierung; Höhere Gewalt

  1. Für die vorliegenden Veranstaltungen besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB und in Ausnahme zu § 312 g Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 BGB kein Widerrufsrecht für Verbraucher, da es sich bei den Veranstaltungen um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeit- betätigungen handelt und diese Verträge für ihre Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen.
  2. Bei Absagen, die 14 Tage oder kürzer vor der Veranstaltung bei uns eingehen, oder bei Nichtteilnahme wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Stornierungen vor diesem Termin werden mit einer Verwaltungsgebühr berechnet. Es kann jedoch ein(e) Ersatzteilnehmer*in benannt werden. Spezifische Informationen zu den jeweiligen Stornobedingungen werden veranstaltungsbezogen im Programmheft und auf der jeweiligen Website ausgewiesen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder  ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist bzw. der Aufwand niedriger ist als die geforderte pauschale Entschädigung.
  3. Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen.
  4. Das beauftragte Unternehmen behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich, örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, die Dauer, den Inhalt sowie das Format (z.B. von Präsenzveranstaltung zu Digitalveranstaltung, etc.) zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen. Vorbehaltlich Absatz (5) ergibt sich für den Teilnehmer hieraus nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Teilnehmer wird in diesen Fällen unverzüglich unterrichtet.
  5. Bei einer kompletten Stornierung der Veranstaltung durch das beauftragte Unternehmen, die nicht aus Gründen höherer Gewalt erfolgt, werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von dem beauftragten Unternehmen.
  6. Bei einer Verschiebung der Veranstaltung, behalten Ihre Tickets in jedem Fall Ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Sollte der neue Termin für den Teilnehmer zeitlich unpassend sein, kann die Teilnahme kostenfrei auf Kolleg*innen übertragen werden.
  7. Höhere Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Unruhen, Aufruhr, Embargos, Naturkatastrophen, Feuer, Epidemien, Pandemien, gesetzgeberische Aktivitäten, gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Maßnahmen, oder andere unvorhersehbare und nicht durch das beauftragte Unternehmen zu vertretende Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe, Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, die das beauftragte Unternehmen an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten hindern, verlängern bzw. verschieben vereinbarte Lieferfristen bzw. Liefertermine jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauf frist. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, zu dem sich das beauftragte Unternehmen in Verzug befindet. Abweichend davon behält sich das beauftragte Unternehmen anstelle einer Anpassung die Möglich keit vor, den Vertrag kostenfrei zu beenden und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern.
  8. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Auswirkun- gen des Coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) und dadurch bedingter, weitreichender staatlicher und sonstiger Maßnahmen zur Beschränkung der Volkswirtschaft und des öffentlichen Lebens finden die Regelungen zur höheren Gewalt nach vorstehendem Absatz (7), gleich in welchem Fall höherer Gewalt, entsprechend Anwendung, wenn (a) ein Ereignis höherer Gewalt andauert, die Parteien währenddessen einen Vertrag schließen und dabei die Erwartung haben, dass das Ereignis endet oder eine wesentliche Besserung eintritt, aber das Ereignis entgegen der Erwartung fortdauert oder keine wesentliche Besserung eintritt; oder (b) ein Ereignis höherer Gewalt vor dem Abschluss des Vertrags endete, jedoch nach seinem Abschluss erneut auftritt (z.B., wenn eine Pandemie oder Epidemie erneut auftritt).
  9. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) und dadurch bedingter, weitreichender staatlicher und sonstiger Maßnahmen zur Beschränkung der Volkswirtschaft und des öffentlichen Lebens kann es erforderlich sein, die Teilnehmeranzahl einer Präsenzveranstaltung nachträglich reduzieren zu müssen. Insofern behält sich das beauftragte Unternehmen das Recht vor, gegebenenfalls einzelne Buchungen kurz vor dem Event zu stornieren. Hierbei wird nach dem „first-come-first-serve“-Prinzip vorgegangen und ein spätes Buchungsdatum zuerst storniert. Ein Schadensersatzanspruch bei Stornierungen entsteht nicht.

 

12. Haftung vom beauftragten Unternehmen

Das beauftragte Unternehmen haftet nur (I) für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, (II) für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal- tung der Teilnehmer vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), (III) für infolge einer arglistigen Täuschung von ihr verursachte Schäden, (IV) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

 

13. Haftung des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste oder sonstige Dritte im Sinne von § 278 und § 831 BGB im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind, entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung von § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.
  2. Der Teilnehmer stellt das beauftragte Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei, soweit diese vom Teilnehmer, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, von seinen Gästen zu vertreten sind. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten (z.B. wegen Ruhestörung, Versperrung von Rettungswegen, Missachtung von Rauchverboten), die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen das beauftragte Unternehmen der Versammlungsstätte verhängt werden können.

 

14. Datenschutz

Die Veranstalter-Unternehmen (Cluster) und ggf. der jeweils in vor der Veranstaltung ausdrücklich benannte Mitveranstalter, der auf der Veranstaltungswebseite genannt wird, verarbeiten die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Die Veranstalter-Unternehmen setzen Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten außerhalb der EU/EWR findet nicht statt.

Die vom Teilnehmer bei Vertragsabschluss mitgeteilte E-Mail-Adresse wird spätestens nach zwei Jahren gelöscht, sofern nicht weitere Zwecke eine Aufbewahrung rechtfertigen.

Soweit eine Einwilligung zur Verwendung von Daten zu Werbezwecken auf der Veranstaltungswebseite eingeholt wird, wird auf die jeweiligen Unternehmen hingewiesen sowie auf Ihr jederzeitiges Widerrufsrecht.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mi-connect.de/datenschutz.  

 

15. Veröffentlichung der Teilnehmerliste (geschlossener Personenkreis)

Um Teilnehmern das „Netzwerken“ und die Kommunikation mit anderen Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu ermöglichen, werden ihre angegebenen Daten (Vor-, Nachname, Titel und Unternehmen) auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung, für die sie sich angemeldet haben, veröffentlicht. Die Teilnehmerliste ist nicht öffentlich einsehbar, sie steht lediglich anderen Teilnehmern der Veranstaltung in gedruckter Form, digital innerhalb einer App oder innerhalb der Digitalveranstaltung, zur Verfügung. In dem oben beschriebenen Zweck liegt das berechtigte Interesse des beauftragten Unternehmens an der Verarbeitung dieser Daten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO). Teilnehmer haben das Recht Widerspruch gegen diese Verarbeitung per Brief an mi connect verlag moderne industrie GmbH; Justus-von-Liebig-Straße 1, 86899 Landsberg oder mittels E-Mail an  info@mi-connect.de  einzulegen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mi-connect.de/datenschutz.  

 

16. Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und ausschließlichen - auch internationalen - Gerichtsstand Landsberg vereinbart.
  3. Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
  4. Sollte ein Teil dieser AGB nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gilt sodann als vereinbart, was dem in dieser Weise am nächsten kommt und/oder was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass die Bestimmung eine Lücke aufweisen sollte.

 

Stand: Januar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner (Aussteller & Sponsoren) bzgl. Veranstaltungen der mi connect verlag moderne industrie GmbH

 

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge und Vertragsangebote zwischen der mi connect („mi connect“) und dem jeweiligen Dritten („Partner“) im Zusammenhang mit Ausstellung und/oder Sponsoring auf Veranstaltungen der mi connect - und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten, Mitveranstalter -, gleich ob diese physisch (z.B. Messen und Kongresse; „Präsenzveranstaltungen“) oder digital bzw. virtuell (z.B. Webinare; „Digitalveranstaltungen“) oder als Mischform (z.B. Live Stream einer physisch stattfindenden Veranstaltung
    Hybridveranstaltungen“) stattfinden.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als mi connect ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch in der widerspruchslosen Entgegennahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Partner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch mi connect maßgebend.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Partners in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  6. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen i.S.v. § 14 BGB.

 

2. Veranstalter

mi connect
verlag moderne industrie GmbH
Justus-von-Liebig-Straße 1
86899 Landsberg
Tel.: 08191 125-244
Telefax 08191 125-100
info(at)mi-connect(dot)de
www.mi-connect.de
 

3. Vertragsabschluss

  1. Der Vertragsabschluss zwischen mi connect und dem Partner erfolgt mit dem Erhalt der von mi connect per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E- Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird.
  2. Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer von mi connect angenommenen Buchung durch den Partner über eine auf der Veranstaltungs- Webseite existierende digitale Buchungsmaske oder sonst zur Verfügung gestellte digitale Buchungsunterlagen zustande kommen. Das Absenden der ausgefüllten digitalen Buchungsunterlagen stellt ein Angebot des Partners auf Abschluss eines Vertrages dar. Mi connect prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Mi connect ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn mi connect dieses Angebot annimmt und dies dem Partner in Schriftform oder Textform (einschließlich E-Mail) bestätigt. Weicht der Inhalt der Bestätigung von mi connect vom Inhalt der Buchung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Bestätigung zustande, es sei denn, der Partner widerspricht binnen zwei Wochen in Schriftform oder Textform (einschließlich E-Mail).
  3. Vertragsgrundlagen sind neben diesen AGB die organisatorischen (z.B. Ausstellerinformationen), ggf. technischen (z.B. Bestellunterlagen für Serviceleistungen) und die übrigen Bestimmungen, wie Teilnahmehinweise, die dem Partner vor Veranstaltungsbeginn zugehen.

 

4. Zahlungsbedingungen

Die von mi connect berechneten Beträge sind ohne Abzug zu den auf den Rechnungen mitgeteilten Terminen zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer spesenfrei zu entrichten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

5. Stornierung; Höhere Gewalt

  1. Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen.
  2. Bei Stornierung einer gebuchten Leistung bis sechs (6) Monate vor der Veranstaltung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 500 in Rechnung gestellt. Anschließend gilt bis zur Fertigstellung des Hauptprogramms, spätestens jedoch zwölf (12) Wochen vor der Veranstaltung eine Stornierungsgebühr von 50% der Buchungssumme. Danach wird die volle Buchungssumme fällig. Dem Partner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist bzw. der Aufwand niedriger ist als die geforderte pauschale Entschädigung.
  3. Mi connect behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich, örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, die Dauer, den Inhalt sowie das Format (z.B. von Präsenzveranstaltung zu Digitalveranstaltung, etc.) zu ändern, oder - falls die Raumverhältnisse, behördliche Anordnungen oder nach Auffassung des Veranstalters andere zwingende Umstände es erfordern - die dem Aussteller zur Verfügung gestellte Fläche zu verlegen, in den Abmessungen zu verändern und zu beschränken oder auch kurzfristig abzusagen. Vorbehaltlich Abs. 4 ergibt sich für den Partner hieraus nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Mi connect hat in diesen Fällen den Partner unverzüglich zu unterrichten.
  4. Bei einer kompletten Stornierung der Veranstaltung durch mi connect, die nicht aus Gründen höherer Gewalt erfolgt, werden dem Partner die bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet, mit Ausnahme von Zahlungen auf bereits erfolgte Leistungen der mi connect (z.B. bereits erfolgte Webpräsenz; Werbebanner; etc.) sowie bereits entstandener Kosten und Aufwendungen auf Seiten der mi connect (einschließlich der bereits entstandenen Kosten für von ihr im Vertrauen auf die Durchführung der Veranstaltung bereits beauftragte Dienstleister); diese trägt jeweils der Partner. Weitergehende Ansprüche des Partners sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von mi connect.
  5. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) und dadurch bedingter, weitreichender staatlicher und sonstiger Maßnahmen zur Beschränkung der Volkswirt- schaft und des öffentlichen Lebens kann es erforderlich sein, die Anzahl der Aussteller bzw. Partnerstände einer Präsenzveranstaltung nachträglich reduzieren zu müssen. Insofern behält sich mi connect das Recht vor, gegebenenfalls einzelne Buchungen kurz vor dem Event zu stornieren. In diesen Fällen gelten die Regelungen des vorstehenden Absatzes zur Stornierung.
  6. Höhere Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Unruhen, Aufruhr, Embargos, Naturkatastrophen, Feuer, Epidemien, Pandemien, gesetzgeberische Aktivitäten, gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Maßnahmen, oder andere unvorhersehbare und nicht durch mi connect zu vertretende Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe, Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, die mi connect an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten hindern, verlängern bzw. verschieben vereinbarte Lieferfristen bzw. Liefertermine jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, zu dem sich mi connect in Verzug befindet. Abweichend davon behält sich mi connect anstelle einer Anpassung die Möglichkeit vor, den Vertrag kostenfrei zu beenden und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern.
  7. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) und dadurch bedingter, weitreichender staatlicher und sonstiger Maßnahmen zur Beschränkung der Volkswirtschaft und des öffentlichen Lebens finden die Regelungen zur höheren Gewalt nach vorstehendem Absatz (5), gleich in welchem Fall höherer Gewalt, entsprechend Anwendung, wenn (a) ein Ereignis höherer Gewalt andauert, die Parteien währenddessen einen Vertrag schließen und dabei die Erwartung haben, dass das Ereignis endet oder eine wesentliche Besserung eintritt, aber das Ereignis entgegen der Erwartung fortdauert oder keine wesentliche Besserung eintritt; oder (b) ein Ereignis höherer Gewalt vor dem Abschluss des Vertrags endete, jedoch nach seinem Abschluss erneut auftritt (z.B. wenn eine Pandemie oder Epidemie erneut auftritt).

 

6. Reklamation

Reklamationen sind während der Veranstaltung zu melden, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen.

 

7. Unteraussteller

  1. Die Einschaltung, Aufnahme und/oder sonstige Beteiligung von Unterausstellern, zusätzlich vertretene Unternehmen oder sonstigen Dritten („Unteraussteller“) ist dem Partner nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der mi connect und gegen Entgelt erlaubt.
  2. Wenn und soweit mi connect der Einschaltung eines Unterausstellers durch den Partner zugestimmt hat, wird der Partner dem Unteraussteller sämtliche Pflichten auferlegen, die dem Partner gegenüber mi connect obliegen, soweit dies für die vertragsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Partners erforderlich ist. Der Partner stellt sicher, dass Unteraussteller sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, einhalten. Der Partner bleibt in jedem Falle für Handeln und Unterlassen des Unterausstellers wie für eigenes Handeln und Unterlassen verantwortlich und haftbar.

 

8. Besondere Regelungen für Präsenzveranstaltungen

  1. Der Veranstaltungsort ist im jeweiligen Veranstaltungsprogramm bzw. der Website der Veranstaltung ausgewiesen.
  2. Anreisen und Übernachtungen sind vom Partner auf eigene Kosten selbst zu organisieren/zu buchen.
  3. Über die Zulassung von Ausstellungsgütern zur Ausstellung sowie Werbematerialien (z.B. Lanyards, Flyer, Give-Aways, Roll-Ups, etc.) entscheidet mi connect. Alle Ausstellungsgüter und Werbematerialien sind vom Partner vor Vertragsschluss bzw. in der Anmeldung nach Ziffer 3 Abs. 2 genau zu bezeichnen. Die Ausstellungsgüter und Werbematerialien müssen den in Deutschland geltenden Bedingungen entsprechen. Lärm- oder geruchsbelästigende Ausstellungsgüter oder Werbematerialien sind zur Veranstaltung nicht zugelassen.  Ausstellungsgüter und Werbematerialien können vom Partner im vereinbarten Zeitrahmen angeliefert werden und müssen deutlich mit Firmennamen, Standnummer und dem Namen der Veranstaltung beschriftet sein. Der Aufbau durch den Partner findet zu den vereinbarten Uhrzeiten in der Regel am Vortag der Veranstaltung statt. Abbau und Abholung muss vom Partner in jedem Fall am letzten Tag der Veranstaltung abgeschlossen werden. Es gelten hierfür die vereinbarten Uhrzeiten. Auf den Standflächen oder sonstigen Veranstaltungsflächen darf vom Partner nichts zurückgelassen werden. Zeitliche Verlängerungen bedürfen der Genehmigung durch mi connect.
  4. Jeder Partner erhält für seine Mitarbeiter*innen erforderliche Einlassberechtigungen (ggf. nebst Namensschildern) zu den vereinbarten Konditionen. Sie liegen ab Veranstaltungsbeginn am Tagungsbüro bereit. Der Partner bzw. seine Mitarbeiter*innen müssen bei der Einlasskontrolle unaufgefordert eine vorgesehene Einlassberechtigung vorweisen. Da die Zugangsberechtigung personengebunden ist kann der Partner auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird dem Partner Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z. B. ein Event-Badge oder ein Wrist-Band), das er während der jeweiligen Veranstaltung bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden. Die vom Aussteller eingesetzten Standbetreuer*innen oder dessen sonstigen Teilnehmer*innen sind auf einem gesonderten Formular der MI CONNECT bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit allen Daten zu übermitteln.
  5. Mi connect behält sich das Recht vor, Partnern den Einlass zu verwehren, sofern sie gegen die Hausordnung verstoßen oder aggressiv oder ausfallend erscheinen o- der unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Veranstaltungsräume gebracht werden. Bei den Veranstaltungen übt mi connect das Hausrecht aus. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei unge- nehmigten Ambush-/Guerilla-Marketing-Maßnahmen kann der Partner von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche von mi connect gegen den Partner bleiben unberührt.
  6. Berechnet wird die Standfläche gemäß Vertrag oder die tatsächlich belegte Standfläche, falls diese die vertragliche Standfläche überschreitet. Die Standart (Reihen-, Eck-, Kopf- oder Blockstand) ist abhängig von der Aufplanung. Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit beachtet; es besteht jedoch kein Anspruch des Ausstellers auf eine bestimmte Standart. Der Mietpreis schließt ein:
     
    • Die mietweise Überlassung der Standfläche mit den gebuchten Standmaßen während des Auf- und Abbaus sowie für die Dauer der Veranstaltung. Konferenztische, Stühle und Stromanschluss können je nach Bedarf zusätzlich bestellt werden. Sie sind entweder im Ausstellungspreis enthalten oder werden zu den ausgewiesenen Preisen berechnet
    • Die allgemeine Beleuchtung der Ausstellungsräume, die allgemeine Reinigung der Verkehrsflächen und die Beseitigung des Restabfalls.

Weitere Leistungen können gegen Entgelt mit dem entsprechenden Formblatt separat bestellt werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Die gastronomische Versorgung innerhalb der Veranstaltung obliegt allein dem Caterer der Veranstaltungslocation. Kundenbewirtung kann dort entsprechend geordert werden.

8. Allein die mi connect ist berechtigt, Fotografien, Bild- und Tonaufzeichnungen („Aufnahmen“) vom gesamten Veranstaltungsgeschehen, insb. von den Ausstellungsbauten und -ständen und den ausgestellten Gegenständen anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und zur Dokumentation der Veranstaltung sowie für Werbung und Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Partner Einwände dagegen erheben kann. Das gilt auch für Aufnahmen, die von den Medien mit Zustimmung der mi connect direkt angefertigt werden. Mi connect ist berechtigt, die Aufnahmen auf ihren Websites und in den Programmen, gleich in welcher Form (z.B. gedruckt, digital, etc.), von weiteren Veranstaltungen zu veröffentlichen. Zu den in Abs. 1 genannten Zwecken darf die mi connect die Aufnahmen auch in sozialen Netzwerken, wie LinkedIn, Xing und Twitter o.ä. veröffentlichen. Sofern mi connect diese oder eine weitere Veranstaltung mit einem Veranstaltungspartner gemeinsam durchführt, gibt mi connect die Aufnahmen unter Umständen an diesen Veranstaltungspartner weiter. Da es sich um öffentliche Veranstaltungen handelt, geht mi connect davon aus, dass aus Sicht der Partner keine generellen Gründe gegen die Fertigung von Aufnahmen sowie Verarbeitung dieser Aufnahmen zu den oben beschriebenen Zwecken sprechen. Sollte dies dennoch der Fall sein, werden entsprechende Partner gebeten, sich umgehend vor Ort an den Infocounter oder sonst die mi connect zu wenden und dort den Widerspruch mitzuteilen. Die jeweiligen Partner werden überdies gebeten - soweit wie möglich- auch selbst darauf zu achten, nicht fotografiert zu werden oder sich auch direkt an den/die Fotograf*in zu wenden.

9. Das sichtbare Lagern von Transportverpackungen und Kartons an und hinter den Ständen ist nicht erlaubt. Fußboden, Wände, Säulen, Türen und Fenster sowie sonstige Einrichtungen oder Einbauten dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden. Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden von mi connect in Rechnung gestellt. Eventuell im Standbereich befindliche Installations- und Feuerschutzeinrichtungen einschließlich Fluchtwege und Notausgänge sowie deren Hinweisschilder, die u.U. Teil der Standfläche sind, müssen jederzeit zugänglich und benutzbar sein und dürfen nicht entfernt, zugehängt oder –gestellt werden. Bodenbeläge dürfen nur mit Doppelklebeband, auf Holzfußboden nur auf zunächst vorgeklebtem Kreppband, befestigt werden. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller; sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein. Für die Ausstattung des Standes darf nur schwer entflammbares Material verwendet werden. Ansonsten unterwirft sich der Partner während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der mi connect.

10. Der Aussteller ist verpflichtet, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos wird empfohlen.

Dem Aussteller wird nahegelegt, für die ausreichende Beaufsichtigung des Standes zu sorgen. Außerhalb der Veranstaltungszeiten müssen wertvolle Gegenstände unter Verschluss genommen werden. Vorbehaltlich Ziffer 12 ist jegliche Haftung der mi connect (z.B. für Schäden, Diebstahl, etc.) ausgeschlossen.

11. Drucksachen und Werbemittel dürfen nur im gebuchten Umfang erfolgen und nur innerhalb der zugeteilten Standflächen, nicht aber im weiteren Ausstellungsbereich bzw. in Vortragsräumen u.a. vom Partner verteilt werden. Optische, sich bewegende oder akustische Werbemittel sind nur erlaubt, sofern sie den Stand-Nachbarn nicht belästigen und die Veranstaltung nicht stören. Mi connect kann bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und Änderung verlangen. Sollte der Partner diese nicht entsprechend durchführen, behält sich mi connect das Recht vor, ihn von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

 

9. Besondere Regelungen für Digitalveranstaltungen

  1. Mi connect ist frei in der Gestaltung der Inhalte und jederzeit berechtigt, das Digitalangebot zu ändern, einzu- schränken, zu erweitern, oder ganz einzustellen. Mi connect ist bei der Erbringung ihrer Leistung frei, diese auch durch Dritte nach eigener Wahl zu erbringen.
  2. Das Digitalangebot beruht teilweise auf Inhalten von Mitveranstaltern, Partnern und sonstigen Dritten, u.a. kann mi connect für die Aufzeichnungen und Liveübertragungen externe Sprecher und Moderatoren einsetzen. Mi connect übernimmt keine Haftung - weder ausdrücklich noch stillschweigend - für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Aktualität sowie für die Brauchbarkeit der Inhalte des Digitalangebots für den Partner.
  3. Das Digitalangebot ist nicht an Personen in Ländern gerichtet, die das Vorhalten bzw. den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen. Jeder Partner ist selbst verantwortlich, sich über etwaige Beschränkungen vor Aufruf dieser Webseiten zu informieren und diese einzuhalten.
  4. Der Partner erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Digitalangebots technisch nicht zu realisieren ist. Mi connect bemüht sich jedoch, das Digitalangebot möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von mi connect stehen, können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Digitalangebots führen. Die Abwicklung des Digitalangebots erfolgt mit marktüblicher Software. Maßgeblich sind die angegebenen Softwarevoraussetzungen bei der Anmeldung. Mi connect hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und fehlerfreie technische Voraussetzungen dieser Software.

 

10. Besondere Regelungen für Hybridveranstaltungen

Für Hybridveranstaltungen gelten die besonderen Regelungen für Präsenzveranstaltungen (Ziffer 8) und für Digitalveranstaltungen (Ziffer 9) entsprechend.

Für den Fall, dass eine ursprünglich geplante Präsenz- oder Hybridveranstaltung nur als reine Digitalveranstaltung durchgeführt werden soll (Ziffer 5.3.), wird der Partner unverzüglich darüber unterrichtet. Es erfolgt automatisch eine Leistungsumbuchung zur Durchführung einer Digitalveranstaltung.

Auf ausdrücklichen Wunsch hat der Partner in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht, das er innerhalb von sieben Tagen nach der Unterrichtung schriftlich gegenüber mi connect ausüben kann. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts fallen für den Partner keine Gebühren an. Bereits gezahlte Beträge sind zurückzuerstatten.

 

11. Referenten; Urheberrechte

  1. Referenten können durch andere ersetzt werden, die eine vergleichbare themenbezogene Qualifikation auf- weisen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Referenten besteht nicht.
  2. Vorträge auf der Veranstaltung werden grundsätzlich in Deutsch oder Englisch gehalten. Die entsprechenden Veranstaltungsdokumentationen folgen dieser Regel. Ein Anspruch auf Dolmetschen/Übersetzen besteht nicht.
  3. Die veranstaltungsbezogenen Inhalte, insbesondere Vorträge und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Eine über den jeweiligen Vertragszweck hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte gleich welcher Art, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Wiedergabe in unkörperlicher Form (Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. Vortrag, Aufführung und Vorführung, öffentlicher Zugänglichmachung, Sendung, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger, Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung) sowie Aufzeichnung, Digitalisierung, Speicherung - gleich in welcher Form und auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung - ist unzulässig. Eine Weitergabe von Inhalten an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.
  4. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten der Vorträge und Dokumentationen übernimmt mi connect keinerlei Verantwortung oder Haftung.
  5. Partner, die eigene Vorträge halten, sind selbst verantwortlich für die fristgerechte Einreichung der Details zum Referenten/Vortrag für die Erstellung der Programmbroschüre sowie dessen ordnungsgemäße Durchführung. Wenn deren Referent seinen Slot verpasst, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

 

12. Haftungsbeschränkung der mi connect

Mi connect haftet nur (i) für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, (ii) für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch mi connect, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), (iii) für infolge einer arglistigen Täuschung von ihr verursachte Schäden, (iv) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von mi connect beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung von mi connect ist ausgeschlossen.

 

13. Haftung des Partners

  1. Der Partner haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste oder sonstige Dritte im Sinne von § 278 und § 831 BGB im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind, entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung von § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.
  2. Der Partner stellt mi connect von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei, soweit diese vom Partner, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (z.B. Referent, etc.) oder von seinen Gästen zu vertreten sind. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten (z.B. wegen Ruhestörung, Versperrung von Rettungswegen, Missachtung von Rauchverboten), die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen mi connect von der Versammlungsstätte verhängt werden können.

 

14. Datenschutz

Der Partner ist, sofern er im Rahmen einer Veranstaltung personenbezogene Daten verarbeitet, zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie aller sonstigen (diesbezüglichen) gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.

Der Partner kann nach vorheriger Vereinbarung eine Liste mit den E-Mail-Adressen der Teilnehmer erhalten, sofern die Teilnehmer der Übermittlung zugestimmt haben. Auch hier ist der Partner, als Verantwortlicher, gesetzlich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Dies beinhaltet insbesondere, den Betroffenenrechten der Teilnehmer nachzukommen.

 

15. Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand Landsberg vereinbart.
  3. Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
  4. Sollte ein Teil der AGB nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gilt sodann als vereinbart, was dem in dieser Weise am nächsten kommt und/oder was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass die Bestimmung eine Lücke aufweisen sollte.

 

Information zur Werbung per E-Mail

 

Die mi connect verlag moderne industrie GmbH ist daran interessiert, die Kundenbeziehung mit Ihnen zu pflegen. Aus diesem Grund informieren wir Sie regelmäßig mittels elektronischer Post über ähnliche Veranstaltungen und Angebote. Wir nutzen zu diesem Zweck die bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO i.V.m. § 7 Abs. 3 UWG. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit über den in der Werbemail vorgesehenen Abmeldelink, der werblichen Nutzung Ihrer Daten zu widersprechen. Den Widerspruch können Sie auch per E-Mail an datenschutz@mi-connect.de oder postalisch an mi connect, verlag moderne industrie GmbH, Justus-von-Liebig- Straße 1 in 86899 Landsberg richten, ohne dass hierbei andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Wir setzen Dienstleister ein, die uns unterstützen und dadurch die vorgenannten Daten erhalten. Es handelt sich dabei um Marketingunternehmen und Onlinediensteanbieter. Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb der EU/EWR findet nicht statt. Ihre personenbezogenen Daten wer- den spätestens nach drei Jahren gelöscht, sofern Ihre E- Mail-Adresse bis dahin nicht genutzt wurde. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mi-connect.de/datenschutz.

 

Stand: Juli 2021

General Terms and Conditions for events in the Industrial, Automotive and Events clusters of the Süddeutscher Verlag Media Group

 

0. Preamble

The Industrial, Automotive and Events cluster of the Süddeutscher Verlag Media Group comprises the companies, Hüthig Medien GmbH, Media-Manufaktur GmbH, Süddeutscher Verlag Veranstaltungen GmbH and verlag moderne industrie GmbH. The cluster pools expertise in cross-media platforms (print, digital and events) for its target markets in order to deliver the ideal information experience.
 

1. Event organizers

The Industrial, Automotive and Events cluster of the Süddeutscher Verlag Media Group consisting of the following companies:

  • Hüthig Medien GmbH, Heidelberg
  • Media-Manufaktur GmbH, Hannover
  • Süddeutscher Verlag Veranstaltungen GmbH and
  • verlag moderne industrie GmbH, both in Landsberg.

Company commissioned to stage this event („commissioned company“):

mi connect
verlag moderne industrie GmbH
Justus-von-Liebig-Straße 1
86899 Landsberg
Tel.: +49 (0) 8191 / 125-1250
Fax: +49 (0) 8191 125-1250
info@mi-connect.de | www.mi-connect.de

 

2. Scope

  1. These General Terms and Conditions ("GTC") shall apply to all contracts and contractual offers between the commissioned company and the respective third party ("Participant") in connection with all events of the commissioned company and, if applicable, the co-organizers expressly named in each case in the event (in particular in connection with their attendance, preparation and implementation, the provision and receipt of event-preparatory or event-accompanying services or other business relationships, but not exhibitions or sponsorships, cf. section 6),  irrespective of whether these are held as  physical events (e.g. trade fairs and congresses; "face-to-face events") or as digital or virtual events (e.g. webinars; "digital events") or as a mixed form (for example, the live stream of a physical event; "hybrid events").
  2. These GTC shall apply exclusively. Deviating terms and conditions of the participant shall only become part of the contract if and to the extent that the commissioned company has expressly agreed to their validity in written form. This consent requirement applies in any case, for example also in the case of the acceptance of the participant's general terms and conditions without objection.
  3. Individual agreements made with the participant in individual cases (including ancillary agreements, supplements and amendments) always take precedence over these GTC. Subject to proof to the contrary, a written contract or written confirmation by the commissioned company is authoritative for the content of such agreements.
  4. Legally relevant declarations and notifications by the participant with regard to the contract (e.g. setting of deadlines, notification of defects, withdrawal or reduction) must be made in written form, i.e. in written or text form (e.g. letter, e-mail, fax). Legal formal requirements and further proof, in particular in case of doubts about the legitimacy of the declarant, remain unaffected.
  5. References to the applicability of statutory provisions shall only hold clarifying significance. Even without such clarification, the statutory provisions shall therefore apply unless they are directly amended or expressly excluded in these GTC.
  6. The participant is a consumer insofar as the purpose of the services cannot be attributed predominantly to his/her commercial or self-employed professional activity. In contrast, an entrepreneur is any natural or legal person or partnership with legal capacity who, when concluding the contract, acts in the exercise of his/her commercial or independent professional activity.

 

3. Conclusion of contract

  1. The contract between the commissioned company and the participant is concluded upon receipt of the order confirmation sent by e-mail. If additions or amendments to the contract are agreed in the course of the execution of the contract, the written form requirement is deemed to be complied with if the respective declaration is transmitted in electronic form, by fax or by way of e-mail and confirmed by the other party.
  2. In deviation from the above paragraph 1, a contractual relationship may also come into force in accordance with this paragraph 2 with a registration by the participant accepted by the commissioned company via a digital registration screen positioned on the event website. In this context, the commissioned company has commissioned the service provider doo GmbH (doo) to arrange the registration and application options for the respective event created via the platform, to process the payment transactions with the participants by way of a licensed payment service provider, if applicable, and to send the registration confirmations to the participants. Insofar as the event is subject to a fee, doo shall send the registration confirmation and the commissioned company the invoice separately in each case exclusively to the e-mail specified by the participant in PDF format. The invoice must be paid in accordance with the due date specified therein, in any case before the start of the event. As doo is not the organizer of the events offered via the event website, the company is accordingly not responsible for them and is in particular not liable for the cancellation of an event or non-fulfillment of the contract on the part of the commissioned company and, if applicable, the co-organizers expressly named in each case in the event. By purchasing or registering for an event via the event website, a contract regarding the right to attend the event is concluded exclusively between the respective participant and the organizer named in the event offer.
  3. The submission of the completed registration screen constitutes an offer by the participant to conclude a contract. The commissioned company will check whether it wishes to accept this offer. The commissioned company is not obligated to accept. A contract is concluded when the commissioned company accepts this offer and confirms this to the participant in text form (including e-mail).

 

4. Terms of payment

The amounts invoiced by the commissioned company are payable without deduction on the dates stated on the invoices, quoting the invoice number.

 

5. Photo and film shooting

During the event, photographs and film recordings (hereinafter referred to as recordings) will be made. The commissioned company will use these for the purpose of documenting the event and advertising other events. For this purpose, the recordings will subsequently be published on the organizers’ websites  and in the printed programs of further events. For the above purposes, organizers will also publish the recordings in social networks such as LinkedIn, Xing and Twitter. If events are held jointly with a co-organizer (see section 2), the commissioned company may pass on the recordings to this event partner. However, the commissioned company will not pass on the recordings to third parties beyond this. Since participants here are attending a public event, the organizer and the commissioned company assume that from the participant's point of view there are no general reasons against the production of recordings and processing of these recordings for the purposes described above. Should this nevertheless be the case, the participant is hereby kindly requested to contact the information counter on site immediately and inform them of the objection. In this case, the participant is also asked - as far as possible - to ensure that he/she is not photographed or to contact the photographer directly.

 

6. Exhibition/Sponsorship

The conditions of the trade exhibition/sponsorship accompanying the event are regulated in each case by way of event-specific conditions.

 

7. Special regulations for face-to-face events

  1. The location of the event is shown in the respective event program or the website of the event.
  2. Travel and accommodation are to be organized/booked by the participant at his/her own expense.
  3. The participant must present a valid ticket or other designated admission authorization at the admission control without being requested to do so. Since the access authorization is personal, the participant may also be asked to identify himself/herself by way of a valid official identification document. If the participant is granted admission, he or she will receive a non-transferable badge (e.g. an event badge or wristband) that he or she must carry on their person during the respective event, in particular in order to be allowed back in after leaving the event premises.
  4. The commissioned company reserves the right to refuse admission to participants if they violate the house rules or appear aggressive or abusive or are under the influence of intoxicants. Weapons or dangerous objects may not be brought into the event rooms. The commissioned company exercises domiciliary rights at the events. Their instructions must be adhered to. The respective house rules of the event location must be observed during the stay in the event rooms. In the event of violations of the house rules and in the event of unauthorized ambush/guerrilla marketing measures, the participant may be excluded from further participation in the event and asked to leave the event premises. Further claims against the participant shall remain unaffected.

 

8. Special regulations for digital events

  1. Participation in digital events requires the use of the commissioned company's digital offerings.
  2. The participant assures that all data provided by him/her during registration for the digital offer are true and complete. The authorization to use the Internet offer applies only to the participant personally and is not transferable. The access data must be stored securely by the participant and may not be passed on to third parties. The participant is responsible for maintaining the secrecy of his/her access data and is liable for any damages for which he/she is responsible in the event of misuse. The commissioned company reserves the right to temporarily or permanently block access to the digital offer in the event of violations of these GTC (in particular due to false information during or after registration and/or unauthorized disclosure or disclosure of the access data) or hacking (in particular of the password) and/or to permanently withdraw access from the participant with immediate effect or with a period of notice at its own discretion and/or to terminate the contract for the use of the digital offer by way of extraordinary cancellation and without notice.
  3. The commissioned company is free to design the contents and is entitled at any time to change, restrict, expand or completely discontinue the digital offerings. The commissioned company is free in the provision of its service to also provide this through third parties of its own choice.
  4. The digital offer is partly based on contents of co-organizers, cooperation partners, sponsors and exhibitors of the commissioned company, and among other things, external speakers and moderators may be used for the recordings and live transmissions. The commissioned company assumes no liability - either expressly or implicitly - for the accuracy, completeness, reliability and timeliness as well as for the usefulness of the contents of the Internet offer for the participant.
  5. The digital offer is not directed at persons in countries that prohibit the presentation or calling up of the content posted therein. Each participant is responsible for informing himself/herself about any restrictions before accessing these web pages and for complying with them.
  6. The participant acknowledges that 100% availability of the digital offer cannot be realized in technical terms. However, the commissioned company will endeavor to keep the digital offer available as constantly as possible. In particular, maintenance, security or capacity issues as well as events beyond the control of the commissioned company may lead to short-term disruptions or temporary discontinuation of the Internet offer. The Internet offer is processed by way of standard market software. The software requirements stated at the time of registration are decisive. The commissioned company has no influence on the availability and error-free technical preconditions and requirements of this software.

 

9. Special regulations for hybrid events

The special regulations for face-to-face events (section 7) and for digital events (section 8) apply accordingly to hybrid events.

 

10. Speakers; Copyrights

  1. Speakers may be replaced by others with comparable subject-related qualifications due to special unforeseeable reasons. There is no legal claim to a specific speaker. There is no entitlement to cancellation or reimbursement of costs in the above-mentioned cases.
  2. Presentations at the event will generally be given in German or English. Presentations in other languages will be translated into English and/or German. The corresponding event documentation will follow this rule. There is no entitlement to interpretation/translation.
  3. The event-related content, in particular presentations and documentation, is protected by copyright. The use of the contents is permitted exclusively for the participant's own purposes. Passing on contents of the internet offer to third parties is prohibited, irrespective of the purpose and type of passing such contents on.
  4. Any use or exploitation of the copyrighted content beyond the respective contractual purpose, regardless of the type, in particular by copying, distribution, exhibition, reproduction in incorporeal form (right of public reproduction, i.e. lecture, performance and presentation, making available to the public, broadcasting, reproduction by means of image or audio carriers, reproduction of radio broadcasts and of making available to the public) as well as recording, digitization, storage - regardless of the form and on which carrier medium and in which technical configuration - is not permitted.
  5. The commissioned company assumes no responsibility or liability for any inaccuracies in the content of the presentations and documentation.

 

11. Cancellation; Force majeure

  1. With regard to the events in question, there is no right of withdrawal for consumers according to § 312 g para. 2 No. 9 BGB and in exception to § 312 g para. 1 BGB in conjunction with § 355 BGB, as the events are contracts for the provision of services in connection with leisure activities and these contracts provide for a specific date or period for their provision.
  2. Cancellations received 14 days or less prior to the event or non-attendance will be charged the full registration fee. Cancellations prior to this date will be charged with an administrative fee. However, a substitute participant(s) may be named. Specific information on the cancellation conditions for each event will be provided in the program booklet and on the respective website. The participant is at liberty to prove that no damage or significantly less damage has been incurred or that the expense is lower than the flat-rate compensation demanded.
  3. Cancellations must be made in writing.
  4. The commissioned company reserves the right to relocate the entire event or individual parts thereof in terms of space, location and/or time, to change the duration, content and format (e.g. from face-to-face event to digital event, etc.) or also to cancel the event at short notice. Subject to paragraph (5), this does not entitle the participant to withdraw from the contract. In such cases, the participant will be informed immediately. 
  5. In the event of a complete cancellation of the event by the commissioned company, which is not due to force majeure, the participation fees already paid will be refunded. Further claims of the participant are excluded, unless these are based on intentional or grossly negligent conduct of employees or other vicarious agents of the commissioned company.
  6. In the case that the event is postponed, your tickets will remain valid for the new date. If the new date is not convenient for the participant, the participation can be transferred to colleagues free of charge.
  7. Force majeure such as war, civil war, terrorism, riots, civil commotion, embargoes, natural disasters, fire, epidemics, pandemics, legislative activities, court decisions or official measures, or other unforeseeable circumstances for which the commissioned company is not responsible, such as, for example, industrial disputes, strikes or lawful lockouts, operational or transport disruptions, difficulties in procuring raw materials, which prevent the commissioned company from fulfilling its contractual obligations, shall extend or postpone agreed delivery periods or delivery dates in each case by the duration of the hindrance plus a reasonable start-up period. This also applies if these events occur at a time when the commissioned company is in default. In deviation from this, the commissioned company reserves the right, instead of an adjustment, to terminate the contract free of charge and to reclaim services already rendered.
  8. Against the background of the experience of the impact of the coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) and resulting far-reaching governmental and other measures to restrict the national economy and public life, the provisions on force majeure in paragraph (7) above shall apply accordingly, irrespective of the case of force majeure, apply mutatis mutandis if (a) a force majeure event continues, during which time the parties enter into a contract with the expectation that the event will end or that a substantial improvement will occur, but the event continues contrary to the expectation or no substantial improvement occurs; or (b) a force majeure event ended before the contract was entered into but recurs after the contract is entered into (for example, if a pandemic or epidemic occurs again).
  9. Against the background of the experience of the impact of the coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) and resulting widespread governmental and other measures to restrict the national economy and public life, it may be necessary to retroactively reduce the number of participants in an attendance event. In such cases, the commissioned company reserves the right to cancel individual bookings shortly before the event if necessary. In this case, the "first-come-first-served" principle will be applied and a late booking date will be cancelled first. In the case of such cancellations a claim for damages does not arise.

 

12. Limitation of the commissioned company’s liability

The commissioned company shall only be liable (I) for damage caused intentionally or through gross negligence, (II) for the culpable breach of essential contractual obligations, i.e. such obligations that must be fulfilled for the proper execution of the contract which the participant relies on and may rely on (major or cardinal obligations), (III) for damages caused as a result of fraudulent misrepresentation by the commissioned company, (IV) for damages resulting from culpable injury to life, body or health caused by a negligent breach of duty. All further liability is excluded.

 

13. Liability of the participant

  1. The participant shall be liable for all damages caused by the participant, its vicarious agents, its guests or other third parties within the meaning of § 278 and § 831 BGB in connection with the event in accordance with the statutory provisions. The application of § 831 paragraph 1 sentence 2 BGB shall be excluded.
  2. The participant shall indemnify the commissioned company against all claims of third parties asserted in connection with the event, insofar as these are the responsibility of the participant, its vicarious agents and persons employed by the participant in the performance of its obligations, or its guests. This indemnification obligation shall also extend to any official fines and administrative offenses (for example, for disturbing the peace, blocking escape routes, disregarding smoking bans) which may be imposed on the company commissioned to run the venue in connection with the event.

 

14.  Data protection and privacy

The organizing companies (cluster) and any co-organiser explicitly named on the event website before the event will process participants’ personal data insofar as this is necessary to provide their services.

Personal data will not be passed on to third parties as a matter of principle unless this is necessary to provide the services. Organizing companies use service providers as contract processors. No  personal data are processed outside of the EU/EEA.

The email address provided by the participant on conclusion of the contract will be deleted after two years at the latest unless further purposes justify its retention.

Insofar as consent to use data for advertising purposes is obtained on the event website, the companies in question will be notified of their right to revoke such consent at any time. Further information on data protection is available at www.mi-connect.de/datenschutz.

 

15. Publication of the list of participants (closed group)

In order to enable participants to "network" and communicate with other participants during the event, the data they provide (first name, last name, title and company) will be published on the list of participants for the event for which they have registered. The list of participants is not publicly viewable, and the list is only available to other participants of the event in printed form, or digitally within an app or within the digital event. According to the purpose described above, the commissioned company has a legitimate interest in the processing of this data (Art. 6 para. 1 p. 1 lit. f) DS-GVO). Participants have the right to object to this processing by letter to mi connect verlag moderne industrie GmbH; Justus-von-Liebig-Straße 1, 86899 Landsberg  or by email to info(at)mi-connect.de.
Further information on data protection can be found at www.mi-connect.de/datenschutz.

 

16.  Final provisions

  1. These GTC and the entire legal relationship between the parties shall be governed by the laws of the Federal Republic of Germany, under the exclusion of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).
  2. To the extent permitted by law, Landsberg is agreed as the place of performance and exclusive - also in an international context - place of jurisdiction.
  3. Agreements that deviate from these GTC must be made in written form. This also applies to changes to this written form requirement.

 

Status: January 2024

 

General terms and conditions of business for partners (exhibitors & sponsors) with regard to mi connect events

 

1. Scope

  1. These General Terms and Conditions ("GTC") apply to all contracts and contract offers between mi connect ("mi connect ") and the respective third party ("Partner") in connection with exhibition and/or sponsoring at events of mi connect - and, if applicable, the co-organizers expressly named in the event, irrespective of whether these take place physically (e.g. trade fairs and congresses; "face-to-face events") or digitally or virtually (e.g. webinars; "digitalevents") or as a mixed form (e.g. live stream of a physical event; "hybridevents").
  2. These terms and conditions shall apply exclusively. Deviating conditions of the partner shall only become part of the contract if and insofar as mi connect has expressly agreed to their validity in written form. This requirement of consent applies in every case, for example also in the unopposed acceptance of the general terms and conditions of the respective partner.
  3. Individual agreements made with the partner in individual cases (including ancillary agreements, supplements, and amendments) shall in all cases take precedence over these General Terms and Conditions. Subject to proof to the contrary, a written contract or written confirmation by mi connect is decisive for the content of such agreements.
  4. Legally relevant declarations and notifications by the party with regard to the contract (e.g. setting of a deadline, notice of defects, withdrawal, or reduction) must be made and submitted in written form (e.g. letter, e-mail, fax). Legal formal requirements and further proof, in particular in the case of doubts about the legitimacy of the declarant, shall remain unaffected.
  5. References to the applicability of statutory provisions are for clarification purposes only. Also without such clarification, the statutory provisions shall therefore apply, unless they are directly amended or expressly excluded in these GTC.
  6. These General Terms and Conditions apply exclusively to companies within the meaning of the German Civil Code (BGB), § 14 BGB.

 

2. Organizer

mi connect
verlag moderne industrie GmbH
Justus-von-Liebig-Straße 1
86899 Landsberg / Germany
Tel.: 08191 / 125-167
Telefax +49 8191 125-100
info(at)mi-connect(dot)de

 

3. Conclusion of contract

  1. The contract between mi connect and the partner is concluded upon receipt of the order confirmation sent by mi connect via e-mail. If additions or amendments to the contract are agreed in the course of the performance of the contract, the written form requirement shall be deemed to have been complied with if the respective declaration is transmitted in electronic form, by fax or e-mail and confirmed by the other party.
  2. In deviation from the above paragraph 1, a contractual relationship may also come into force in accordance with this paragraph 2 with a booking by the partner accepted by mi connect via a digital booking mask positioned on the event website or digital booking documents made otherwise available. The sending of the completed digital booking documents constitutes an offer by the partner to conclude a contract. mi connect will consider whether to accept this offer. mi connect is under no obligation to accept such offers. A contract is concluded when mi connect accepts this offer and confirms this to the partner in writing or text form (including e-mail). If the content of the confirmation from mi connect differs from the content of the booking, the contract is concluded in accordance with the confirmation, unless the partner objects within two weeks in written or text form (including e- mail).
  3. In addition to these General Terms and Conditions, the contract shall be based on the organizational (e.g. exhibitor information), technical (e.g. order documents for services) and other provisions, such as participation notices, which the partner receives prior to the start of the event.

 

4. Terms of payment

The amounts invoiced by mi connect are payable without deduction on the dates indicated on the invoices. All payments are to be made free of charge, quoting the invoice number. All prices are subject to the statutory value added tax.

 

5. Cancellation; Force majeure

  1. Cancellations must be made in written form.
  2. In the event of cancellation of a booked service up to six (6) months before the event, an administration fee of EUR 500 will be charged. Subsequently, a cancellation fee of 50% of the booking sum shall apply until completion of the main program, but no later than twelve (12) weeks before the event. After that point in time the full booking amount is due. The partner shall be at liberty to prove that no damage or substantially lower damage has been incurred or that the expense is lower than the liquidated damages claimed.
  3. mi connect reserves the right to relocate the entire event or individual parts thereof in terms of space, location and/or time, to change the duration, content and format (e.g. from a face-to-face event to a digital event, etc.), or - if space conditions, official directives or, in the opinion of the organizer, other compelling circumstances so require - to relocate the space made available to the exhibitor, to change and restrict its dimensions or to cancel it at short notice. Subject to paragraph 4, this shall not entitle the partner to withdraw from the contract. mi connect must inform the partner immediately in such cases.
  4. In the event of a complete cancellation of the event by mi connect, which is not due to force majeure, the payments already made will be refunded to the partner, with the exception of payments for services already provided by mi connect (such as, for example, web presence already provided; advertising banners; etc.), as well as costs and expenses already incurred on the part of mi connect (including the costs already incurred for service providers already commissioned by it in reliance on the implementation of the event); these shall be assumed by the partner in each case. Further claims of the partner are excluded unless these are based on intentional or grossly negligent conduct of employees or other vicarious agents of mi connect.
  5. Against the background of the experience of the effects of the coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) and the resulting far-reaching governmental and other measures geared to restricting the economy and public life, it may be necessary to retroactively reduce the number of exhibitors or partner stands at a presence event. In this respect, mi connect reserves the right to cancel individual bookings shortly before the event if necessary. In such cases, the provisions of the preceding paragraph on cancellation shall apply.
  6. Force majeure such as war, civil war, terrorism, civil unrest, riots, embargoes, natural disasters, fire, epidemics, pandemics, legislative activities, court decisions or official measures, or other unforeseeable circumstances for which mi connect is not responsible, such as labor disputes, strikes or lawful lockouts, operational or transport disruptions, raw material procurement difficulties, which prevent mi connect from fulfilling its contractual obligations, shall extend the delivery period, and/or prolong the agreed delivery periods and delivery deadlines in each case by the duration of the impediment, plus an additional, reasonable start-up period. This also applies if these events occur at a time when mi connect is in default. In deviation from this, mi connect reserves the right to terminate the contract free of charge instead of making an adjustment and to demand the return of services already provided.
  7. Against the background of the experience of the effects of the coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) and the resulting far-reaching government and other measures restricting the economy and public life, the force majeure rules in paragraph (5) above shall apply mutatis mutandis, irrespective of the case of force majeure, if (a) a force majeure event continues during which the parties enter into a contract with the expectation that the event will end or that there will be a substantial improvement, but the event continues contrary to the expectation or there is no substantial improvement; or (b) a Force Majeure Event ended before the contract was entered into but recurs after the contract is entered into (e.g., if a pandemic or a natural disaster occurs).(e.g. if a pandemic or epidemic occurs again).

 

6. Complaints

Complaints are to be reported during the event. Complaints made subsequently cannot be considered and do not lead to any claims.

 

7. Sub-exhibitors

  1. The inclusion, admission and/or other participation of sub-exhibitors, additionally represented companies or other third parties ("sub-exhibitors") is only permitted to the partner given the prior written consent of mi connect and against payment.
  2. If and insofar as mi connect has agreed to the involvement of a sub-exhibitor by the partner, the partner shall impose all obligations on the sub- exhibitor which are incumbent on the partner vis-à-vis mi connect, insofar as this is necessary for the contractual fulfilment of the contractual obligations of the partner. The partner shall ensure that sub- exhibitors comply with all applicable statutory provisions, in particular labor and social security regulations. The partner shall in any case remain responsible and liable for the actions and omissions of the sub-exhibitor as for its own actions and omissions.

 

8. Special regulations for face-to-face events

  1. The location of the event is indicated in the respective event program or on the event website.
  2. Travel and accommodation must be organized/booked by the partner at its own expense.
  3. mi connect shall decide on the admission of exhibits for display as well as advertising materials (e.g. lanyards, flyers, giveaways, roll-ups, etc.). All exhibits and advertising materials must be precisely designated by the partner prior to the conclusion of the contract or in the registration in accordance with section 3, paragraph 2. The exhibited goods and advertising materials must comply with the conditions applicable in Germany. Noisy or odorous exhibits or advertising materials are not permitted at the event. Exhibition goods and advertising materials can be delivered by the partner within the agreed time frame and must be clearly labelled with the company name, stand number and the name of the event. Set- up by the partner shall take place at the agreed times, as a rule on the day before the event. Dismantling and collection must be completed by the partner on the last day of the event in any case. The agreed times shall apply. No objects may be left behind by the partner on the stand areas or other event areas. Time extensions require the approval of mi connect.
  4. Each partner receives the necessary admission authorizations for its employees (if applicable, together with name badges) at the agreed conditions. They will be available at the conference office as from the beginning of the event. The partner or its employees must present a designated admission permit at the admission control without being asked. Since the access authorization is personal, the partner can also be requested to identify himself/herself with a valid official identification document. If the Partner is granted admission, he/she will receive a non- transferable badge (e.g. an event badge or wristband) which he/she must carry with him/her during the respective event, in particular in order to be re- admitted after leaving the event rooms. The stand supervisors appointed by the exhibitor or other participants are to be submitted to mi connect with all their data on a separate form no later than 14 days before the start of the event.
  5. mi connect reserves the right to refuse admission to partners who violate the house rules or appear aggressive or abusive or are under the influence of intoxicants. Weapons or dangerous objects may not be brought into the event rooms. mi connect exercises domiciliary rights at the events. These instructions must be adhered to. The respective house rules of the venue must be observed during the stay in the event rooms. In the event of breaches of the house rules or unauthorized advertising/guerrilla marketing measures, the party may be excluded from further participation in the event and asked to leave the event premises. Further claims by mi connect against the partner shall remain unaffected.
  6. The stand area according to the contract or the actually occupied stand area, if this exceeds the contractual stand area, will be charged. The stand type (row, corner, head, or block stand) depends on the layout. The exhibitor's wishes will be taken into account as far as possible; however, the exhibitor has no right to a certain type of stand. The rental price includes:
    • The rental of the stand area with the booked stand dimensions during assembly and dismantling as well as for the duration of the event. Conference tables, chairs and power supply can be ordered additionally as required. They are either included in the exhibition price or will they be calculated at the prices shown
    • The general lighting of the exhibition areas, the general cleaning of the traffic areas and the removal of residual waste.

Further services can be ordered separately for a fee using the appropriate form. All prices are subject to the statutory value-added tax.

7. The catering within the event is the sole responsibility of the caterer of the event location. Customer catering can be ordered there accordingly.

8. mi connect exclusively is entitled to make or have photographs, image, and audio recordings ("recordings") made of the entire event, in particular of the exhibition buildings and stands and the exhibited items, and to use them for documenting the event as well as for advertising and press publications without the partner being permitted to object to this. This also applies to recordings made directly by the media with the consent of mi connect. mi connect is entitled to publish the recordings on its websites and in the programs, in whatever form (e.g. printed, digital, etc.), of further events. mi connect may also publish the recordings in social networks such as LinkedIn, Xing, and Twitter or similar for the purposes stated in para. 1. If mi connect holds this or another event together with an event partner, mi connect may pass on the recordings to this event partner. Since these are public events, mi connect assumes that, from the partners' point of view, there are no general reasons against the production of recordings and the processing of these recordings for the purposes described above. Should this nevertheless be the case, corresponding partners are requested to contact the information counter or mi connect immediately and to inform them of their objection. The respective partners are also asked - as far as possible - to take care themselves not to be photographed or to contact the photographer directly.

9. The visible storage of transport packaging, boxes, and cartons on and behind the stands is not permitted. Floors, walls, pillars, doors, and windows as well as other fixtures and fittings may not be pasted over, nailed, painted, or damaged in any other way. Damages are at the expense of the exhibitor and will be invoiced by mi connect. Any installation and fire protection equipment in the stand area, including escape routes and emergency exits, as well as their signs, which may be part of the stand area, must be accessible and usable at all times and may not be removed, hung up or placed on the stand. Floor coverings may only be fixed with double-sided adhesive tape, on wooden floors only on initially pre- glued crepe tape. The cleaning of the stand is the responsibility of the exhibitor; it must be completed daily before the opening of the event. Only flame- retardant materials may be used for stand furnishings. Otherwise, the partner submits to mi connect 's domiciliary rights on the entire premises during the event.

10. The exhibitor is obligated to ensure adequate insurance cover. It is recommended to take out an exhibition insurance policy to cover the risk of transportation and participation.

The exhibitor is advised to ensure that the stand is adequately supervised. Valuable items must be kept under lock and key outside of event hours. Subject to section 12, any liability of mi connect (e.g. for damage, theft, etc.) is excluded.

11. Printed matter and advertising material may only be used to the extent booked and may only be distributed by the partner within the allocated stand areas, but not in the wider exhibition area or in lecture rooms, etc. Visual, moving, or acoustic advertising media are only permitted provided that they do not disturb the stand neighbors and do not disrupt the event. mi connect may intervene and demand changes in the event of violations of these regulations. If the partner does not carry out this accordingly, mi connect reserves the right to exclude the partner from further participation in the event.

 

9. Special rules for digital events

  1. mi connect is free in the design of the contents and is entitled at any time to change, restrict, expand, or completely discontinue the digital offer. mi connect is free in the provision of its service to also provide this through third parties of its own choice.
  2. As the digital offer is partly based on content from co- organizers, partners and other third parties, mi connect may, among others, use external speakers and moderators for the recordings and live transmissions. mi connect shall assume no liability - neither expressly nor tacitly - for the correctness, completeness, reliability, and topicality as well as for the usefulness of the contents of the digital offer for the partner.
  3. The digital offer is not directed at persons in countries that prohibit the presentation or calling up of the content provided therein. Each partner is responsible for informing itself about any restrictions before accessing these web pages and for complying with them.
  4. The partner acknowledges that a 100% availability of the digital offer is not technically feasible. mi connect, however, shall endeavor to keep the digital offer available as constantly as possible. In particular, maintenance, security, or capacity issues as well as events beyond mi connect's control may lead to temporary disruptions or to the temporary discontinuation of the digital service. The digital offer is processed using standard market software. The software requirements specified at the time of registration are decisive. mi connect has no influence on the availability and error-free technical preconditions or requirements of this software.

 

10. Special regulations for hybrid events

The special regulations for face-to-face events (section 8) and for digital events (section 9) shall apply accordingly to hybrid events.

In the event that an originally planned face-to-face or hybrid event is only to be held as a purely digital event (section 5.3.), the partner shall be informed of this without delay. In this case, a service rebooking for the execution of a digital event takes place automatically.

Upon express request, the partner has a special right of termination in such a case, which the partner can exercise in writing vis-à-vis mi connect within seven days after notification. If the special right of termination is exercised, no fees will be charged to the partner. Amounts already paid shall be refunded.

 

11. Speakers; Copyrights

  1. Speakers can be replaced by others who have comparable subject-related qualifications. There is no legal entitlement to a specific person.
  2. Presentations at the event will generally be given in German or English. The corresponding event documentation follows this rule. There is no entitlement to interpretation/translation.
  3. The event-related contents, in particular lectures and documentation, are protected by copyright. Any use or exploitation of the copyright-protected contents of any kind whatsoever which extends beyond the respective purpose of the contract, in particular by copying, distributing, exhibiting, reproducing in incorporeal form (right of public reproduction, i.e. lecture, performance and presentation, making available to the public, transmission by means of image or audio carriers, reproduction of radio broadcasts and of making available to the public) shall be prohibited. The transfer of content to third parties is prohibited, regardless of the purpose and nature of the transfer.
  4. mi connect accepts no responsibility or liability for any inaccuracies in the content of the lectures and documentation.
  5. Partners giving their own lectures and presentations are responsible for submitting details of the speaker/presentation in good time for the preparation of the program brochure and for its proper implementation. If the speaker misses his or her slot, there is no right to a replacement.

 

12. Limitation of liability of mi connect

mi connect shall only be liable (i) for damage caused by it intentionally or through gross negligence, (ii) for the culpable breach of essential contractual obligations by mi connect, i.e. such obligations the fulfilment of which makes the proper performance of the contract possible in the first place and the observance of which the partner relies on and may rely on (major or cardinal obligations), (iii) for damage caused by mi connect as a result of fraudulent misrepresentation, (iv) for damage resulting from culpable injury to life, limb or health caused by a negligent breach of duty by mi connect. In all other respects, any liability on the part of mi connect shall be excluded.

 

13. Liability of the partner

  1. The partner shall be liable for all damage caused by the partner, its vicarious agents, its guests or other third parties within the meaning of § 278 and § 831 of the German Civil Code (BGB) in connection with the event in accordance with the statutory provisions. The application of § 831 paragraph 1 sentence 2 BGB shall be excluded.
  2. The partner shall indemnify mi connect against all claims of third parties asserted in connection with the event, insofar as these are the responsibility of the partner, the partner’s vicarious agents (e.g. speaker, etc.) or the partner’s guests. This indemnity obligation also extends to any official fines and administrative offences (e.g. for disturbing the peace, blocking rescue routes, disregarding smoking bans) which may be imposed on mi connect by the place of assembly in connection with the event.

 

14. Data protection and privacy

If the partner processes personal data within the scope of an event, it shall be obligated to comply with the statutory provisions, in particular the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz, BDSG 2018) and the General Data Protection Regulation (Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO) as well as all other statutory provisions (in this respect).

The partner may, by prior agreement, receive a list of participants' e-mail addresses, provided that the participants have consented to the transfer. Here too, the partner, as the responsible party, is legally obligated to comply with the provisions of data protection law. This includes, in particular, complying with the data protection rights of the participants.

 

15. Final provisions

  1. These GTC and the entire legal relationship between the parties shall be governed by the laws of the Federal Republic of Germany to the exclusion of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).
  2. As far as legally permissible, the place of performance and the exclusive - also in an international context - place of jurisdiction shall be agreed to be Landsberg / Germany.
  3. Agreements that deviate from these GTC must be made in written form. This also applies to changes to this written form requirement.
  4. Should any part of the GTC be invalid and null and void, the validity of the remaining provisions shall not be affected thereby. In place of the legally ineffective part, it shall then be deemed agreed what most closely approximates this and/or what the parties would have agreed if they had known of the invalidity. The same shall apply in the event that the provision should contain a loophole.

 

Information on advertising by e-mail

mi connect is interested in maintaining customer relations with you. For this reason, we will inform you regularly via electronic mail about similar events and offers. For this purpose, we use the e-mail address provided upon conclusion of the contract in accordance with Art. 6 (1) p. 1 lit. f) DS-GVO in conjunction with section 7 (3) UWG. Naturally, you have the option to object to the use of your data for advertising purposes via the unsubscribe link provided in the advertising e- mail. You can also send your objection by e-mail to datenschutz(at)mi-connect(dot)de or by surface mail to mi connect; verlag moderne industrie GmbH; Justus-von- Liebig-Straße 1; 86899 Landsberg / Germany, without incurring any costs other than the mail/transmission costs according to the basic rates. We use service providers who support us and thereby receive the aforementioned data. These providers are marketing companies and online service providers. Your personal data will not be processed outside the EU/EEA. Your personal data will be deleted after three years at the latest if your e-mail address has not been used by then. For more information on data protection, please visit https://www.mi-connect.de/datenschutz

 

Status: July 2021